- +49 8231 606-28136
- strassenverkehrsbehoerde@koenigsbrunn.de
Montag 7:00 - 12:00
Dienstag 7:00 - 15:30
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30Am Freitagvormittag ist die Straßenverkehrsbehörde nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.
und nach Vereinbarung
Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
Stand: 05.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)