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Montag 8:00 - 12:30
Dienstag 7:00 - 16:00
Donnerstag 8:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:30
Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.
Stand: 29.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)