Sprungziele

Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Stadtwerke
Stadtwerke

  • +49 8231 606-28153
  • stadtwerke@koenigsbrunn.de
  • 24-Stunden-Bereichtschaftsdienst Wasserversorgung: erreichbar unter den Telefonnummern 08231 / 606-173 oder 0175 / 4125996

    24-Stunden-Bereitschaftsdienst Wasserentsorgung: erreichbar unter den Telefonnummern 08231 / 606-574 oder 0171 / 6370714

Alle Leistungen

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