- +49 8231 606-28136
- strassenverkehrsbehoerde@koenigsbrunn.de
Montag 7:00 - 12:00
Dienstag 7:00 - 15:30
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30Am Freitagvormittag ist die Straßenverkehrsbehörde nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.
und nach Vereinbarung
Parkgebühren; Zahlung
Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Stand: 05.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)