Sprungziele

Marktordnung; Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Märkte
Märkte im Bürgerservicezentrum

  • +49 8231 606-28214
  • markt@koenigsbrunn.de
  • Montag 7:00 - 12:00
    Dienstag 7:00 - 15:30
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30

    Am Freitagvormittag ist das Marktwesen nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.

    und nach Vereinbarung

Alle Leistungen

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