Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung – HundeV)
Die Satzung tritt zum 26.01.2023 in Kraft.
Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung – HundeV)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2022 die "Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung - HundeV) der Stadt Königsbrunn" beschlossen. Diese Satzung tritt zum 26.01.2023 in Kraft. Die Satzung wird ab 26.01.2023 im Rathaus, Geschäftsleitung, Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Satzung ist dann auch unter www.koenigsbrunn.de/rathaus-buergerservice/amtliches/satzungen-verordnungen einzusehen.
Königsbrunn, 22.12.2022