Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landratsamtes Augsburg zum Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen ("Tiergesundheitsrecht") i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)
Das Landratsamt Augsburg hat am 20.10.2022 eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung mit Anordnungen zur Abgabe von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltener Vögel für den Landkreis Augsburg erlassen.
Das Landratsamt Augsburg hat am 20.10.2022 eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung mit Anordnungen zur Abgabe von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltener Vögel für den Landkreis Augsburg erlassen. Die Bekanntmachung erfolgt durch das Landratsamt Augsburg.
- Die Bekanntmachung steht hier als PDF zur Verfügung.
- Als zusätzliche Information ist der komplette Ausdruck im Schaukasten am Rathaus Königsbrunn, Marktplatz 7, einsehbar.
- Zusätzlich kann die Begründung dieser Allgemeinverfügung von jedermann, der als Betroffener der Verfügung in Betracht kommt, während der Dienstzeiten (Mo. bis Fr. 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Do. 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) auf Zimmer D 1.37 des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4 in Augsburg, eingesehen werden.
- Eine zusätzliche Veröffentlichung der Verfügung erfolgt auf der Homepage des Landkreises Augsburg unter diesem Link www.landkreis-augsburg.de.
Königsbrunn, 03.11.2022