Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Königsbrunn sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)
Die Satzung tritt zum 24.02.2023 in Kraft.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 07.02.2023 die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Königsbrunn sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) der Stadt Königsbrunn beschlossen. Diese Satzung tritt zum 24.02.2023 in Kraft. Die Satzung wird im Rathaus, Geschäftsleitung, Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Satzung ist dann unter diesem Link einzusehen.
Königsbrunn, 23.02.2023