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Öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte ab 01.07.2024

  • Amtliche Bekanntmachungen

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Augsburg hat die Bodenrichtwerte zum Stand vom 01.01.2024 ermittelt und beschlossen.

Der das Stadtgebiet Königsbrunn betreffende Auszug der Bodenrichtwertliste liegt in der Zeit vom 1. Juli 2024 bis 31. Juli 2024 im Rathaus der Stadt Königsbrunn, 2. Stock, Zimmer 213 öffentlich aus und kann dort zu den üblichen Geschäftszeiten (Mo. – Fr. 08:00 – 12:30 Uhr | Di. 07:00 – 16:00 Uhr |Do. 08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr) eingesehen werden.
Außerhalb der Auslegungsfrist kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zi. Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel. Nrn. 0821/3102-2231, -2233, -2558 bzw. -2643) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25,– €/Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196  Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).

Königsbrunn, 14.06.2024

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