Haushaltssatzung der Stadt Königsbrunn Landkreis Augsburg für das Haushaltsjahr 2022
Der Haushaltsplan der Stadt Königsbrunn wird aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2022 erlassen und festgesetzt.
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Königsbrunn nachstehende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 62.430.712 Euro, dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 59.436.114 Euro und dem Saldo (Jahresergebnis) von +2.994.598 Euro.
2. Im Finanzhaushalt
a) Aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 51.916.902 Euro, dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 55.272.558 Euro und einem Saldo von ./. 3.355.656 Euro.
b) Aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 25.158.264 Euro, dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 24.358.800 Euro und einem Saldo von +799.464 Euro.
c) Aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0 Euro, dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.750.000 Euro und einem Saldo von ./. 1.750.000 Euro
d) und dem Saldo des Finanzhaushaltes von ./. 4.306.192 Euro.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 5.415.300 Euro und in den Aufwendungen mit 6.092.022 Euro sowie im Vermögensplan in den Einzahlungen mit 13.862.577 Euro und in den Auszahlungen mit 14.510.969 Euro ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Finanzplanes wird auf 0 Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen von Ausgaben nach dem Vermögensplan der Stadtwerke wird auf 11.500.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Finanzplan wird auf 13.186.000 Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan der Stadtwerke wird auf 3.828.750 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe: 320 v.H.
Grundsteuer B für die Grundstücke: 320 v.H.
Gewerbesteuer: 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke wird auf 700.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67, 71 und 73 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erforderliche Genehmigung mit Verfügung vom 10.03.2022 erteilt. Gemäß Art. 65 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wird die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 im Rathaus Königsbrunn, Finanzverwaltung, Zimmer 18, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich zugänglich gemacht. Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Regelungen. Momentan ist insofern eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Königsbrunn, 24.03.2022