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Haushaltssatzung der Stadt Königsbrunn für das Haushaltsjahr 2024

  • Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Königsbrunn ihre Haushaltssatzung.

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67, 71 und 73 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 22.04.2024 erteilt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung gemäß Art. 65 Abs. 3, Satz 3 Halbsatz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern im Rathaus Königsbrunn, Zimmer 17, während der allgemeinen Geschäftszeiten und nach Terminvereinbarung (Tel. 08231/606-113) zur Einsichtnahme bereit.

Für den detaillierten Wortlaut öffnen Sie bitte das PDF "Haushaltssatzung der Stadt Königsbrunn für das Haushaltsjahr 2024".

Königsbrunn, 23. April 2024

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