Haushaltssatzung der Stadt Königsbrunn für das Haushaltsjahr 2023
Haushaltssatzung der Stadt Königsbrunn im Landkreis Augsburg für das Haushaltsjahr 2023. Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Königsbrunn nachstehende Haushaltssatzung.
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit | |||
| dem Gesamtbetrag der Erträge von |
| 63.118.418,00 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
| 62.827.147,00 EUR |
| und dem Saldo (Jahresergebnis) von |
| 291.271,00 EUR |
2. im Finanzhaushalt | |||
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit | |||
| dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
| 57.718.218,00 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
| 58.064.703,00 EUR |
| und einem Saldo von | - | 346.485,00 EUR |
b) aus Investitionstätigkeit mit | |||
| dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
| 7.664.668,00 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
| 11.257.285,00 EUR |
| und einem Saldo von | - | 3.592.617,00 EUR |
c) aus Finanzierungstätigkeit mit | |||
| dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
| 3.592.617,00 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
| 1.953.497,00 EUR |
| und einem Saldo von | + | 1.639.120,00 EUR |
d) |
und dem Saldo des Finanzhaushalts von |
- |
2.299.982,00 EUR |
ab.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im | Erfolgsplan | in den Erträgen und Aufwendungen mit | 5.434.150,00 EUR 5.981.522,00 EUR |
und im
ab. | Vermögensplan | in den Einzahlungen und Auszahlungen mit | 9.617.428,00 EUR 9.845.143,00 EUR |
§2
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Finanzplanes wird auf 3.592.617,00 EUR festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen von Ausgaben nach dem Vermögensplan der Stadtwerke wird auf 7.500.000,00 EUR festgesetzt.
§3
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Finanzplan wird auf
0,00 EUR festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan der Stadtwerke wird auf
850.000,00 EUR festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A | für die land – und forstwirtschaftlichen Betriebe | 320 v. H. |
Grundsteuer B | für die Grundstücke | 320 v. H. |
Gewerbesteuer |
| 350 v. H. |
§5
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000.000,00 EUR festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke wird auf 700.000 EUR festgesetzt.
§6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Königsbrunn, 04.03.2023
Stadt Königsbrunn
Maximilian Wellner
2. Bürgermeister
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67, 71 und 73 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 29.03.2023 erteilt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung gemäß Art. 65 Abs.3, Satz 3 Halbsatz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern im Rathaus Königsbrunn, Zimmer 17, während der allgemeinen Geschäftszeiten und nach Terminvereinbarung (Tel. 08231 / 606-157) zur Einsichtnahme bereit.