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Haushaltssatzung der Stadt Königsbrunn für das Haushaltsjahr 2023

  • Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung der Stadt Königsbrunn im Landkreis Augsburg für das Haushaltsjahr 2023. Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Königsbrunn nachstehende Haushaltssatzung.

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

1. im Ergebnishaushalt mit

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

 

63.118.418,00 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

 

62.827.147,00 EUR

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

 

291.271,00 EUR

 

 

2. im Finanzhaushalt

a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 

57.718.218,00 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 

58.064.703,00 EUR

 

und einem Saldo von

-

346.485,00 EUR

 

b) aus Investitionstätigkeit mit

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 

7.664.668,00 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 

11.257.285,00 EUR

 

und einem Saldo von

-

3.592.617,00 EUR

 

c) aus Finanzierungstätigkeit mit

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 

3.592.617,00 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 

1.953.497,00 EUR

 

und einem Saldo von

+

1.639.120,00 EUR

 

d)

 

und dem Saldo des Finanzhaushalts von

 

-

 

2.299.982,00 EUR

 

   ab.

 

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im

Erfolgsplan

in den Erträgen

und Aufwendungen mit

 5.434.150,00 EUR

 5.981.522,00 EUR

und im

 

ab.

Vermögensplan

in den Einzahlungen und Auszahlungen mit

   9.617.428,00 EUR

   9.845.143,00 EUR


§2

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Finanzplanes wird auf 3.592.617,00 EUR festgesetzt.

 

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen von Ausgaben nach dem Vermögensplan der Stadtwerke wird auf 7.500.000,00 EUR festgesetzt.

 

§3

  1. Der Gesamtbetrag  der Verpflichtungsermächtigungen im  Finanzplan wird auf

0,00 EUR festgesetzt.

 

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan der Stadtwerke wird auf

850.000,00 EUR festgesetzt.

 

§4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A

für die land – und forstwirtschaftlichen Betriebe

320 v. H.

Grundsteuer B

für die Grundstücke

320 v. H.

Gewerbesteuer

 

350 v. H.

 

§5

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000.000,00 EUR festgesetzt.

 

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke wird auf 700.000 EUR festgesetzt.

 

§6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

 

Königsbrunn, 04.03.2023

Stadt Königsbrunn

 

Maximilian Wellner

2. Bürgermeister

 

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67, 71 und 73 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 29.03.2023 erteilt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung gemäß Art. 65 Abs.3, Satz 3 Halbsatz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern im Rathaus Königsbrunn, Zimmer 17, während der allgemeinen Geschäftszeiten und nach Terminvereinbarung (Tel. 08231 / 606-157) zur Einsichtnahme bereit.

 

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