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Flurneuordnung Lechhausen III, Kreisfreie Stadt Augsburg: Bekanntmachung der festgestellten Wertermittlungsergebnisse

    Die Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung und die Wertermittlungskarte liegen in der Zeit vom 15.05.2023 mit 30.05.2023 im Rathaus der Stadt Königsbrunn im Zimmer 213 zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

    Der durch Sachverständige verstärkte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat die Ergebnisse der Wertermittlung am 22.09.2022 festgestellt. Die Grundsätze der Wertermittlung sind in einer Vorstandsniederschrift aufgeführt. Die festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung sind außerdem in der Wertermittlungskarte, auf die sich diese Feststellung bezieht, dargestellt. Die Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung und die Wertermittlungskarte, auf die sich diese Feststellung bezieht, liegen in der Zeit vom 15.05.2023 mit 30.05.2023 im Rathaus der Stadt Königsbrunn während der Dienststunden (Mo.: 08.00 – 12.30 Uhr; Di.: 07.00 – 16.00 Uhr; Do.: 08.00 – 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr; Fr.: 08.00 – 12.30 Uhr) im Zimmer 213 zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

    Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Feststellung auch auf Änderungen und Ergänzungen der Wertermittlungsergebnisse bezieht, die seit der Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung eingetreten sind.

    Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke, nicht nur der eigenen, kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung bei dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Lechhausen III am Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Dr.-Rothermel-Str. 12, 86381 Krumbach (Schwaben) (Postanschrift: Postfach 11 63, 86369 Krumbach (Schwaben)), Widerspruch eingelegt werden.

    Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

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