Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen ...
... für die Europawahl am 9. Juni 2024
Das Wählerverzeichnis zur Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, für die Wahlbezirke der Stadt Königsbrunn wird für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigungsamt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins.
Für den genauen Wortlaut öffnen Sie bitte das PDF „Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am 9. Juni 2024“.