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Grundsteuerreform: Abgabefrist 2. Mai 2023

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Abbildung: Bayerisches Landesamt für Steuern

Wichtige Informationen zur Neuregelung der Grundsteuer in Bayern. Der ursprüngliche Abgabe-Termin (31.10.2022) wurde zweimal verlängert: Die Erklärung muss bis spätestens 2. Mai 2023 abgegeben werden.

Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie ist für alle wichtig!

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.

Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.



Wie läuft das Verfahren ab?
Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sogenannte Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sogenannten Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. In Königsbrunn liegt er bei 320 %. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, dem Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.



Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann gilt für Sie:

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert.

Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am Stichtag 1. Januar 2022 maßgeblich.



Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie noch

bis spätestens 2. Mai 2023 (verlängerte Abgabefrist!)

bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.

Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt unter diesem Link registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke / Formulare hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022

  • im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de
  • in Ihrem Finanzamt oder
  • in der Königsbrunner Stadtverwaltung (Marktplatz 7):
    · im Steueramt, Zimmer 012
    · an der Information im Rathaus 


Telefonische Bestellungen von Erklärungsvordrucken nimmt die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer entgegen unter 089 30 70 00 77:

  • Montag bis Donnestag: 8.00 bis 18.00 Uhr
  • Freitag: 8.00 bis 16.00 Uhr 
     

Bitte halten Sie die Abgabefrist ein!



Sie sind steuerlich beraten?
Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.



Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.

Informationen hierzu stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung. 



Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen, sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de

Bei Fragen zur Abgabe zu Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar: Tel. 089 30 70 00 77

In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.

 

Nachfolgende PDFs des Bayerischen Landesamt für Steuern bieten Ihnen gesammelte Informationen zur Grundsteuerreform:


Dieses PDF des auch für Königsbrunn zuständigen Finanzamts Augsburg-Land nennt Ihnen hilfreiche Informationen für das Ausfüllen der Grundsteuererklärung.

 

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