Sprungziele

Friedhofsverwaltung: Kontrolle der geltenden Satzung

  • Meine Stadt
  • Rathaus & Bürgerservice
Foto: Anke Maresch

Ab Mitte April 2022 kontrolliert die Friedhofsverwaltung wieder das Einhalten der Friedhofssatzung.

Die Friedhofsverwaltung erinnert daran, dass ab Mitte April 2022 auf dem Friedhof wieder das Einhalten der geltenden Satzung kontrolliert wird.

Um die Zahl der Beanstandungen möglichst gering zu halten, finden Sie hier die wichtigsten Punkte für die einzelnen Grabstellen:

Bei einer Sarggrabstätte achten Sie bitte darauf, dass …

  • nach sechs Monaten ein Grabmal errichtet und die Bepflanzung vorhanden ist
  • die Grabstelle im gepflegten Zustand ist
  • keine Kunststoff- oder Plastikblumen angebracht sind
  • die Grababdeckung (z.B. Zierkies) nicht mehr als 50 % der Fläche ausmacht
  • die Bepflanzung 1 m vom Grabmal an lang sein muss
  • die Bepflanzung der Breite des Sarggrabs entspricht (z.B. Sarggrab einfach – 1m)
  • die Bepflanzung nicht höher als das Grabmal ist.
     

Bei einer Urnenerdgrabstätte oder einem Reihengrab achten Sie bitte darauf, dass …

  • nach sechs Monaten ein Grabmal errichtet und die Bepflanzung vorhanden ist
  • die Grabstelle im gepflegten Zustand ist
  • keine Kunststoff- oder Plastikblumen angebracht sind
  • die Grababdeckung (z.B. Zierkies) nicht mehr als 50 % der Fläche ausmacht
  • die Bepflanzung 1 m x 1 m entspricht (abzüglich Grabmal)
  • die Bepflanzung nicht höher als 80 cm ist.
     

Bei einem pflegefreien Urnenerdgrab, einer Nische, Stele oder einem Baum-/Wiesengrab achten Sie bitte darauf, dass keine Schmuckgegenstände und Zeichen des Gedenkens aller Art abgelegt sind. Ausgenommen hiervon sind Bestattungen.
 

Die aufgeführten Punkte können Sie unserer Friedhofssatzung entnehmen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Tel. 08231 606-124

friedhofsverwaltung@koenigsbrunn.de

Vielen Dank für Ihre Mithilfe – durch Ihr Engagement kann unser Friedhof weiterhin so schön bleiben!

Ihre Friedhofsverwaltung

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.