Friedhofsverwaltung: Kontrolle der geltenden Satzung
Ab Mitte April 2022 kontrolliert die Friedhofsverwaltung wieder das Einhalten der Friedhofssatzung.
Die Friedhofsverwaltung erinnert daran, dass ab Mitte April 2022 auf dem Friedhof wieder das Einhalten der geltenden Satzung kontrolliert wird.
Um die Zahl der Beanstandungen möglichst gering zu halten, finden Sie hier die wichtigsten Punkte für die einzelnen Grabstellen:
Bei einer Sarggrabstätte achten Sie bitte darauf, dass …
- nach sechs Monaten ein Grabmal errichtet und die Bepflanzung vorhanden ist
- die Grabstelle im gepflegten Zustand ist
- keine Kunststoff- oder Plastikblumen angebracht sind
- die Grababdeckung (z.B. Zierkies) nicht mehr als 50 % der Fläche ausmacht
- die Bepflanzung 1 m vom Grabmal an lang sein muss
- die Bepflanzung der Breite des Sarggrabs entspricht (z.B. Sarggrab einfach – 1m)
- die Bepflanzung nicht höher als das Grabmal ist.
Bei einer Urnenerdgrabstätte oder einem Reihengrab achten Sie bitte darauf, dass …
- nach sechs Monaten ein Grabmal errichtet und die Bepflanzung vorhanden ist
- die Grabstelle im gepflegten Zustand ist
- keine Kunststoff- oder Plastikblumen angebracht sind
- die Grababdeckung (z.B. Zierkies) nicht mehr als 50 % der Fläche ausmacht
- die Bepflanzung 1 m x 1 m entspricht (abzüglich Grabmal)
- die Bepflanzung nicht höher als 80 cm ist.
Bei einem pflegefreien Urnenerdgrab, einer Nische, Stele oder einem Baum-/Wiesengrab achten Sie bitte darauf, dass keine Schmuckgegenstände und Zeichen des Gedenkens aller Art abgelegt sind. Ausgenommen hiervon sind Bestattungen.
Die aufgeführten Punkte können Sie unserer Friedhofssatzung entnehmen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
friedhofsverwaltung@koenigsbrunn.de
Vielen Dank für Ihre Mithilfe – durch Ihr Engagement kann unser Friedhof weiterhin so schön bleiben!
Ihre Friedhofsverwaltung